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eBay-Artikelnr.:272623248266
Zuletzt aktualisiert am 19. Apr. 2024 17:43:50 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
PROT-EM
Herstellungsland und -region
Irland
Produktart
Schallpegelmessgerät
Angebotspaket
Nein
Messmethode
Ultraschall
Messtechnik
Ultraschall
Material
Kunststoff
Ausländisches Produkt
Nein
Herstellergarantie
2 Jahre
Modell
Ecometer
Farbe
Grün
Modifizierter Artikel
Nein
Besonderheiten
Batterie inklusive, Kompakt
Marke
Proteus
EAN
19962031908

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Inno-Tec GmbH
Michael Krause
Waldstr. 19
76297 Stutensee
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT953979622670
:liaM-Emoc.retem-suetorp@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 168157178
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Proteus für Inno-Tec GmbH, Stutensee
 
Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
I. Geltungsbereich
Lieferverträge werden nach unseren nachstehenden Bedingungen abgeschlossen und
ausgeführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen als
rechtsverbindlich an. Abweichungen von diesen Bedingungen – auch anders lautende
Bedingungen des Bestellers – sowie Änderungen und Ergänzungen der Lieferverträge
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sollten einzelne dieser
Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen.
II. Abschluss und Inhalt von Lieferverträgen
1. Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, die für den
Umfang unserer Lieferverpflichtung maßgebend ist. Dies gilt auch, wenn dem
Vertragsabschluss ein Angebot von uns vorausgegangen ist.
2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, sofern sie nicht als
verbindlich bezeichnet werden, für die Ausführung nur annähernd maßgebend. An
Kostenvoranschlägen, Modellen, Mustern, Plänen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere
schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt und insbesondere mit uns direkt oder indirekt im
Wettbewerb stehenden Firmen nicht zugänglich gemacht werden. Falls ein Liefervertrag
nicht zustande kommt, bleibt das Recht auf Rückforderung unserer Unterlagen vorbehalten.
3. Etwaige Druckfehler, Schreib- und Rechenfehler und ähnliche Fehler verpflichten uns
nicht, soweit der Irrtum für den Besteller offensichtlich oder die Lieferung auf Grund
berichtigter Angaben unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar ist.
4. Soweit nach Vertragsabschließung im Zuge der ständigen Weiterentwicklung Änderungen
an unseren Produkten eintreten, dürfen wir die geänderte Ausführung liefern. Dabei sind wir
zu Abweichungen von Modellen, Mustern, Plänen, Abbildungen, Zeichnungen,
Beschreibungen, Farben sowie Gewichts, Maß, Qualitäts- und sonstigen Angaben berechtigt,
sofern sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind.
Ill. Preisstellung; Versicherung
1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und
sonstiger Gestehungskosten.
2. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Gutschrift für dennoch zurückgesandte Verpackung erteilen wir nicht.
3. Sofern nicht anders vereinbart gelten für unsere Lieferungen die Incoterms 2000.
4. Die Gefahr für die gelieferten Gegenstände geht mit Ablieferung ab Werk auf den Besteller
über. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen und obliegt dem
Besteller. Auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Waren gehen zu Lasten
des Bestellers und entbinden ihn in keinem Fall von der Bezahlung der Rechnung. Der
Nachweis der Auslieferung wird von uns erbracht. Besondere Wünsche des Bestellers
betreffend Transport und Versicherung sind uns rechtzeitig mitzuteilen.
5. Bei Änderung der Kostengrundlage behalten wir uns vor, die am Tag der Lieferung
gültigen Preise zu berechnen.
6. Zu den Preisen kommt bei Inlandslieferungen die Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe hinzu.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind – auch bei Teillieferungen – innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum bzw. Anzeige der Versandbereitschaft mit 2,00% Skonto zu bezahlen. Bei
einem Zahlungsziel von 30 Tagen erfolgt die Bezahlung ohne Abzug. Vorauskasse ist
möglich und wird mit einem Skonto von 4% belohnt.
Rechnungen für Montagen und Reparaturen sind nicht skontierungsfähig und sofort
zahlbar.
2. Bei Lieferverträgen über € 25.000,– sind 1/3 nach Zugang der Auftragsbestätigung und
nach Lieferung bzw. Anzeige der Versandbereitschaft zu begleichen.
3. Gutschriften für Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs,
unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Bestellers. Sie erfolgen mit
Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Diskont, Spesen
und etwaige Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Bei jeglicher Wechselhaftung
unsererseits entfällt ein Skontoabzug.
4. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem in Ziff. 1 genannten
Zahlungstermin bzw. nicht innerhalb der in Ziff. 2 genannten Zahlungstermine, so gerät der
Besteller mit Ablauf dieser Termine in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Basiszinssatzes (§ 247 BGB) erhoben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt
vorbehalten.
5. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit
des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer
Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch nicht abgewickelte Verträge nur gegen
Vorauszahlung zu erfüllen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die
Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und Sie in unseren Besitz zu nehmen.
6 . Die Zurückhaltung von Zahlungen auf Grund von Forderungen des Bestellers sowie die
Aufrechnung mit solchen Forderungen sind ausgeschlossen, soweit diese von uns bestritten
werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind.
V. Lieferzeit
1 . Lieferzeiten werden nach bestem Vermögen so angegeben, dass sie bei normalem Ablauf
der Fertigung eingehalten werden können. Sie beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und
aller sonstigen Voraussetzungen, die der Besteller zu erfüllen hat, einschließlich Leistung
vereinbarter Anzahlungen.
2. Die Lieferzeit gilt mit rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch
wenn die Absendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sich verzögert oder
unterbleibt.
3. Wir sind zu Lieferungen und Teillieferungen vor Ablauf der Lieferzeit berechtigt.
4 . Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des
Bestellers, um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber
in Verzug ist.
5. Die Lieferzeit – auch unserer Zulieferer – verringert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beirn Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche
Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Die hierdurch eintretende Verzögerung haben wir auch dann nicht
zu vertreten, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits vorliegenden
Verzuges entstehen.
6. Ansprüche des Bestellers wegen der Nichteinhaltung der Frist, insbesondere
Schadenersatzansprüche, sind auch nach Ablauf einer etwa gesetzten Nachfrist
ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer neu gesetzten
Nachfrist bleibt unberührt.
7. Ist die Installation vor Ort Bestandteil unserer Leistung, hat der Besteller die bauseitigen
Voraussetzungen für die Installation fristgerecht selbst und auf eigene Kosten zu schaffen,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Verzögert sich unsere Leistung aus Gründen,
dass der Besteller seine bauseitigen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat
der Besteller einen uns hieraus entstehenden Mehraufwand zu ersetzen.
8. Sofern sich der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen
verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, werden ihm nach Ablauf eines Monats nach
Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen
Kosten berechnet.
VI. Gefahrenübergang; Versand
1 . Die Gefahr geht – auch bei Teillieferung – auf den Besteller über mit Übergabe an ihn, bei
Versendung – auch bei Verwendung unserer Transportmittel oder frachtfreier Lieferung – mit
Beendigung der Verladung im Werk bzw. Konsignationslager. Die Gefahr geht – auch bei
Teillieferungen – mit Bereitstellung bzw. mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Besteller über, wenn die Übergabe bzw. Versendung aus nicht von uns zu vertretenden
Umständen verzögert oder verhindert wird.
2. Versandweg und Beförderungsart sind unserer Wahl überlassen soweit keine
entsprechende Vereinbarung mit dem Besteller vorliegt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1 . Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher, auch
künftig entstehender Forderungen – im Falle laufender Rechnung auch eines etwa
gezogenen und anerkannten Saldos – sowie bis zum vollen Ausgleich von
Eventualverbindlichkeiten.
2. Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt für uns. Der
Besteller erwirbt abweichend von § 950 BGB kein Eigentum. Aus der Be- und Verarbeitung
erwachsen für uns keine Verbindlichkeiten. In den Fällen der §§ 947 und 948 BGB
(Verbindung und Vermischung) überträgt uns der Besteller bereits jetzt das Eigentum bzw.
Miteigentum an den neuen Sachen und verwahrt diese für uns. Sollte der
Eigentumsübergang auf uns aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, tritt der Besteller
bereits jetzt etwaige Ansprüche aus § 951 BGB an uns ab.
3 .Die Vorbehaltsware ist getrennt von anderen Waren aufzubewahren und zu lagern. Der
Besteller ist zur Veräußerung von Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs befugt, nicht jedoch z. B. zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung.
Von bevorstehender und vom Vollzuge einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung
unserer Rechte durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen einschließlich Nebenrechten an uns zur Sicherung ab. Auf unser
Verlangen hat der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die
Unterlagen zur Geltendmachung unserer Rechte zu überlassen. Solange wir von dem uns
jederzeit zustehenden Recht zur Einziehung der Forderung keinen Gebrauch machen, ist der
Besteller hierzu berechtigt und verpflichtet und hat uns den eingezogenen Betrag
unverzüglich abzuführen.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr
als 25%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, Sicherheiten nach unserer
Wahl freizugeben.
6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
VIll. Gewährleistung; Haftung
1 . Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, sowie für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, die nachweislich zu der Zeit, zu der die Gefahr auf den Besteller überging,
vorhanden waren bzw. fehlten, leisten wir wie folgt Gewähr, sofern der Fehler innerhalb von
sechs Monaten seit Inbetriebnahme, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten seit
Gefahrübergang aufgetreten ist und der Besteller ihn unverzüglich schriftlich gerügt hat.
2. Nach unserer Wahl bessern wir die fehlerhaften Teile nach oder liefern Ersatz. Ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Gewährleistungsumfang für Liefergegenstände außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland beschränkt sich auf solche Leistungen, die im Gewährleistungsfall am Ort des
Grenzübertritts entstanden waren.
4. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller am Liefergegenstand ohne
unsere vorherige Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt oder
vornehmen lässt, ohne uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Instandsetzung zu
geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit
der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst
oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu
verlangen. Die Gewährleistung ist außerdem ausgeschlossen, solange der Besteller seine
Verpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht erfüllt, insbesondere sich mit Zahlungen ganz
oder teilweise im Rückstand befindet.
6. Für Ersatzteile und Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Sie
läuft mindestens aber bis Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den
Liefergegenstand.
7. Falls die von uns durchzuführende Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht mangelfrei
ist oder nicht erfolgt und auch nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen
Nachfrist nicht mangelfrei oder nicht vorgenommen wird, kann der Besteller zunächst nur
Minderung geltend machen. Erfolgt über das Ausmaß der Minderung keine Einigung, so
kann der Besteller Wandelung erklären.
8. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter
oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürlicher
Abnutzung, Überbeanspruchung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten
Betriebsmitteln, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen usw., es sei
denn, dass sie auf unser Verschulden zurückzuführen sind und ein Haftungsausschluss
gesetzlich nicht zulässig ist.
9. Über die in Ziffer 1-9 genannten Ansprüche hinausgehende Ansprüche des Bestellers,
gleich welcher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, auch soweit es sich nicht um
Gewährleistungsansprüche handelt, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1 . Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Mannheim.
2. Ergänzend zu den Vereinbarungen in Lieferverträgen und diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keinen Einfluss auf die
Gültigkeit der anderen Paragraphen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so
werden die Vertragspartner die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung
ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung
möglichst nahekommt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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